Waldhaus

Waldhaus Jens

Waldhaus Jens

Das Waldhaus können Sie mieten!

Unsere Hüttenwartin Sabine Tschabold nimmt Ihre Anfrage gerne entgegen:

Tarife pro Tag

  • Normaltarif: CHF 120.-
  • Einwohner von Jens: CHF 90.-
  • Burger von Jens: CHF 80.-
  • Generator (auf Reservation): CHF 30.-

Vereine von Jens dürfen das Waldhaus einmal pro Jahr gratis nutzen.

Das Waldhaus wird von Weihnachten bis Ende Februar nicht vermietet.

Hausordnung

  • Das Burgerwaldhaus Jens bietet Platz für ca. 35 Personen. 
  • Die Person, die die Hausordnung unterzeichnet, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Sie erkennt mit der Unterschrift die Mietbedingungen an und übernimmt die Verantwortung für deren Einhaltung.
  • Die Benutzung des Waldhauses und des Cheminées erfolgt eigenverantwortlich. Der Burgerrat lehnt jede Haftung für Personen- oder Sachschäden ab.
  • Die Miete ist spätestens bei der Schlüsselübergabe an die Hüttenwartin oder deren Stellvertreter in bar oder mit Twint zu zahlen. 
  • Auf der Zufahrt zum Burgerwaldhaus besteht ab Jensgasse allgemeines Fahrverbot. Zum Transportieren von Material oder gehbeeinträchtigten Personen ist es möglich, den Waldweg zu befahren. Es ist auf eine rücksichtsvolle Fahrweise zu achten. Pro Anlass sollten nicht mehr als 3 Fahrzeuge direkt vor dem Waldhaus parkiert werden. Weitere Fahrzeuge können auf dem Parkplatz neben der Waldeinfahrt abgestellt werden.
  • Der Mieter verpflichtet sich, zum Mobiliar, Geschirr und allen anderen Einrichtungsgegenständen Sorge zu tragen. Die unterzeichnende Person hat allfällige Schäden der Hüttenwartin bei der Schlüsselrückgabe zu melden. Schäden und durch Schäden verursachte Reinigungsarbeiten werden dem Mieter vom Burgerrat Jens in Rechnung gestellt.
  • Das Waldhaus kann mit dem Holzofen oder den Heizstrahlern (Gas) beheizt werden. Es ist auf genügend Abstand zu brennbaren Materialien zu achten. Die allgemein gültigen feuerpolizeilichen Vorschriften sind einzuhalten. Alle Kerzen sind nur auf feuerfesten Unterlagen zu benutzen.
  • Im Waldhaus herrscht absolutes Rauchverbot.
  • Frischwasser zum Kochen und Reinigen wird von der Hüttenwartin in Kanistern zur Verfügung gestellt. Die WC-Anlage wird mit Regenwasser betrieben. 
  • Das Schiff des Holzofens ist bei Benutzung immer mit Wasser zu füllen. Es dürfen im Holzofen oder draussen im Cheminée kein Abfall, Verpackungsmaterial oder Einweggeschirr verbrannt werden. Die sachgerechte Entsorgung des Abfalls ist Sache des Mieters.
  • Holz für das Beheizen und Grillieren wird von der Burgergemeinde zur Verfügung gestellt. Nach der Benutzung des Cheminées werden Glut und Asche in den Metallkübel geleert. Danach verbleibt der Metallkübel neben dem Cheminée.
  • Die Mieter des Waldhauses haben bei der Benutzung des Cheminées Vorrang gegenüber jenen Personen, die den Grillplatz öffentlich nutzen.
  • Heisse Glut und Abfälle dürfen nicht im Wald entsorgt werden.
  • Das Burgerwaldhaus ist in besenreinem Zustand, sauber und ordentlich zum vereinbarten Zeitpunkt an die Hüttenwartin oder deren Stellvertreter zu übergeben.
  • Reinigungsutensilien werden von der Hüttenwartin zur Verfügung gestellt. Die Endreinigung des WCs wird von der Hüttenwartin durchgeführt.
  • Beim Verlassen des Waldhauses bitte das Licht löschen, die Hauptsicherung der Photovoltaikanlage ausschalten, Fenster schliessen und alle Türen gemäss Weisung abschliessen.
  • Bei Nichtbeanspruchung des Waldhauses zum reservierten Termin werden CHF 30.- in Rechnung gestellt.

Zugang

Auf der Zufahrt zum Burgerwaldhaus besteht ab Jensgasse allgemeines Fahrverbot. Zum Transportieren von Material oder gehbeeinträchtigten Personen ist es möglich, den Waldweg zu befahren. Es ist auf eine rücksichtsvolle Fahrweise zu achten. Pro Anlass sollten nicht mehr als 3 Fahrzeuge direkt vor dem Waldhaus parkiert werden. Weitere Fahrzeuge können auf dem Parkplatz neben der Waldeinfahrt abgestellt werden.
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